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   BVerfG, 09.02.2012 - 1 BvR 289/12   

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https://dejure.org/2012,3755
BVerfG, 09.02.2012 - 1 BvR 289/12 (https://dejure.org/2012,3755)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2012 - 1 BvR 289/12 (https://dejure.org/2012,3755)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 1 BvR 289/12 (https://dejure.org/2012,3755)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfristete und damit unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Strafverfahren ergangene sitzungspolizeiliche Anordnung, das Gesicht des Angeklagten auf Bildaufnahmen, die im Sitzungssaal bis zum Beginn, während den Pausen und nach Ende der jeweiligen Sitzung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 BVerfGG, § 169 S 2 GVG, § 176 GVG
    Nichtannahmebeschluss: Verfristete und damit unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Strafverfahren ergangene sitzungspolizeiliche Anordnung, das Gesicht des Angeklagten auf Bildaufnahmen, die im Sitzungssaal bis zum Beginn, während den Pausen und nach Ende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 BVerfGG, § 169 S 2 GVG, § 176 GVG
    Nichtannahmebeschluss: Verfristete und damit unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Strafverfahren ergangene sitzungspolizeiliche Anordnung, das Gesicht des Angeklagten auf Bildaufnahmen, die im Sitzungssaal bis zum Beginn, während den Pausen und nach Ende ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einhaltung der Monatsfrist für eine Verfassungsbeschwerde betreffend der Verletzung des Grundrechts auf Pressefreiheit im Zusammenhang mit einer sitzungspolizeilichen Anordnung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfristete und damit unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Strafverfahren ergangene sitzungspolizeiliche Anordnung, das Gesicht des Angeklagten auf Bildaufnahmen, die im Sitzungssaal bis zum Beginn, während den Pausen und nach Ende ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Notwendigkeit der Einhaltung der Monatsfrist für eine Verfassungsbeschwerde betreffend der Verletzung des Grundrechts auf Pressefreiheit im Zusammenhang mit einer sitzungspolizeilichen Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 1 BvR 289/12
    Und auch der gesetzlich nicht normierte Rechtsbehelf der Gegenvorstellung wird unabhängig davon, dass dieser vorliegend auch nicht innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG erhoben worden wäre (vgl. hierzu BVerfGE 19, 198 ; 76, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2009 - 1 BvR 2464/09 -, juris, Rn. 2), grundsätzlich nicht als fristwahrend anerkannt (BVerfGE 122, 190 ).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 1 BvR 289/12
    Denn, wie das Oberlandesgericht zutreffend festgestellt hat, ist ein Widerspruch gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung offensichtlich unstatthaft (vgl. zur Unstatthaftigkeit BVerfGE 91, 125 ; vgl. zur Fristwahrung BVerfGE 5, 17 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 1 BvR 289/12
    Und auch der gesetzlich nicht normierte Rechtsbehelf der Gegenvorstellung wird unabhängig davon, dass dieser vorliegend auch nicht innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG erhoben worden wäre (vgl. hierzu BVerfGE 19, 198 ; 76, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2009 - 1 BvR 2464/09 -, juris, Rn. 2), grundsätzlich nicht als fristwahrend anerkannt (BVerfGE 122, 190 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 1 BvR 289/12
    Denn, wie das Oberlandesgericht zutreffend festgestellt hat, ist ein Widerspruch gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung offensichtlich unstatthaft (vgl. zur Unstatthaftigkeit BVerfGE 91, 125 ; vgl. zur Fristwahrung BVerfGE 5, 17 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2464/09

    Einlegung eines unbefristeten fachgerichtlichen Rechtsbehelfs nach Ablauf der

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 1 BvR 289/12
    Und auch der gesetzlich nicht normierte Rechtsbehelf der Gegenvorstellung wird unabhängig davon, dass dieser vorliegend auch nicht innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG erhoben worden wäre (vgl. hierzu BVerfGE 19, 198 ; 76, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2009 - 1 BvR 2464/09 -, juris, Rn. 2), grundsätzlich nicht als fristwahrend anerkannt (BVerfGE 122, 190 ).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2012 - 1 BvR 289/12
    Und auch der gesetzlich nicht normierte Rechtsbehelf der Gegenvorstellung wird unabhängig davon, dass dieser vorliegend auch nicht innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG erhoben worden wäre (vgl. hierzu BVerfGE 19, 198 ; 76, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2009 - 1 BvR 2464/09 -, juris, Rn. 2), grundsätzlich nicht als fristwahrend anerkannt (BVerfGE 122, 190 ).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 6/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur

    Anders wird dies lediglich für gesetzlich nicht geregelte Rechtsbehelfe wie namentlich die Gegenvorstellung beurteilt (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 25; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, BVerfGE 122, 190 = juris Rn. 32 ff., und 9. Februar 2012 - 1 BvR 289/12 -, juris Rn. 10).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung,

    a) Die gegen den Beschluss des Landgerichts vom 3. März 2010 gerichtete Gegenvorstellung war unabhängig von ihrer Statthaftigkeit nicht geeignet, die Verfassungsbeschwerdefrist offen zu halten, da die Gegenvorstellung als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf nicht zu dem Rechtsweg zählt, dessen Erschöpfung § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG grundsätzlich als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bestimmt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 122, 190 ; BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 BvR 289/12 -, juris Rn. 10).
  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Wiedereinsetzungsentscheidung im

    Eine Revision gegen das Berufungsurteil, die mit der Verfahrensrüge der Verletzung von Art. 6 EMRK begründet wird, ist angesichts beachtlicher Stimmen im Schrifttum (vgl. Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt [Hrsg.], StPO, 58. Auflage 2015, § 329 Rn. 15a m. w. N.) nicht offensichtlich aussichtlos (vgl. zur Rechtswegerschöpfung bei Zweifeln an der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs: Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 25; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, BVerfGE 122, 190 = juris Rn. 32 ff., und vom 9. Februar 2012 - 1 BvR 289/12 -, juris Rn. 10).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 7/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur

    Anders wird dies lediglich für gesetzlich nicht geregelte Rechtsbehelfe wie namentlich die Gegenvorstellung beurteilt (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 25; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, BVerfGE 122, 190 = juris Rn. 32 ff., und 9. Februar 2012 - 1 BvR 289/12 -, juris Rn. 10).
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